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DCT-Power
Hendrik Wilk
Hauptstraße 231a
D-98529 Suhl OT Dietzhausen

Telefon:  036846 / 409192
Telefax: 036846 / 409193
Mobil: 0179 / 75 111 44
E-Mail: info@dct-power.de

Steuernummer: 171/287/00277 Finanzamt Suhl

Umsatzsteuer ID: 234690013

Websites: www.dct-power.de

Berufsbezeichnung: Handel mit Software
Kammer: IHK

Bildnachweis:

Speedometer: © Sashkin Adobe Stock / fotolia
Vor Ort Service: © tpx Adobe Stock
Alle anderen: © shutterstock

Design: backcountry design UG

Programmierung: Riedel Internet Service

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Händler-Slave-Geräte können nur gegen Gebühr oder durch die Bestätigung des Master-Gerätes freigegeben werden. Grundsätzlich sind alle Tuning Geräte Master + Slave (Tools zum lesen/Programmieren) vom Umtausch ausgeschlossen (Aufgrund von Update Akivierungen + Registrierung auf die jeweilige Firma).

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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Zur Lieferung von Waren, die nach Kundenspezifikation angefertigt werden oder eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse zugeschnitten sind oder die aufgrund ihrer Beschaffenheit nicht für eine Rücksendung geeignet sind oder schnell verderben können oder deren Verfallsdatum überschritten würde; zur Lieferung von Audio- und Videoaufzeichnungen (u. a. auch CDs oder DVDs) oder von Software, sofern die gelieferten Datenträger vom Verbraucher entsiegelt worden sind, oder zur Lieferung von Zeitungen, Zeitschriften und Illustrierten.

§ 1 Tuning

Keine Garantie für Motor und Getriebeschäden.

Eine Garantieversicherung kann Seperat abgeschlossen werden.

§ 2 Widerrufsfolgen

Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und ggf. gezogene Nutzungen (z. B. Zinsen) herauszugeben. Können Sie uns die empfangene Leistung ganz oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren, müssen Sie uns insoweit ggf. Wertersatz leisten. Bei der Überlassung von Sachen gilt dies nicht, wenn die Verschlechterung der Sache ausschließlich auf deren Prüfung - wie sie Ihnen etwa im Ladengeschäft möglich gewesen wäre - zurückzuführen ist. Für eine durch die bestimmungsgemäße Ingebrauchnahme der Sache entstandene Verschlechterung müssen Sie keinen Wertersatz leisten. Paketversandfähige Sachen sind auf unsere Gefahr zurückzusenden. Sie haben die Kosten der Rücksendung zu tragen, wenn die gelieferte Ware der bestellten entspricht und wenn der Preis der zurückzusendenden Sache einen Betrag von 40 Euro nicht übersteigt oder wenn Sie bei einem höheren Preis der Sache zum Zeitpunkt des Widerrufs noch nicht die Gegenleistung oder eine vertraglich vereinbarte Teilzahlung erbracht haben. Anderenfalls ist die Rücksendung für Sie kostenfrei. Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen innerhalb von 30 Tagen erfüllt werden. Die Frist beginnt für Sie mit der Absendung Ihrer Widerrufserklärung oder der Sache, für uns mit deren Empfang.

Händler-Slave-Geräte können nur gegen Gebühr oder durch die Bestätigung des Master-Gerätes freigegeben werden. Grundsätzlich sind alle Tuning Geräte Master + Slave (Tools zum lesen/Programmieren) vom Umtausch ausgeschlossen (Aufgrund von Update Akivierungen + Registrierung auf die jeweilige Firma).

Im Sinne einer zügigen Abwicklung bitten wir Sie, sich im Falle eines Widerrufs mit uns in Verbindung zu setzen, um die weitere praktische Vorgehensweise erläutern zu können. Bei Rücksendung der Ware bitten wir Sie vorher mit uns in Kontakt zu treten. Verfahrensweise über die Rücksendung wird mitgeteilt. Unfreie Pakete werden von uns nicht angenommen.

§ 3 Erstattung für Credit-Pakete

Eine Erstattung für gekaufte Credit-Pakete kann innerhalb von 14 Tagen nach dem Datum Ihrer Rechnung erfolgen, vorausgesetzt, dass Sie noch keine Credits von dem betreffenden Paket verwendet haben.

§ 4 Lieferung

Angaben über die Lieferfrist sind unverbindlich, es sei denn, es wurde ausnahmsweise ein Liefertermin verbindlich zugesagt.

§ 5 Fälligkeit und Zahlung, Verzug

Der Kaufpreis wird sofort mit Bestellung fällig. Der Kunde kann den Kaufpreis per Vorauskasse oder Nachnahme zahlen. Kommt der Kunde in Zahlungsverzug, ist DCT-Power berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 5 % über dem von der Europäischen Zentralbank bekannt gegebenen Basiszinssatz p.a. zu fordern. Ist DCT-Power ein höherer Verzugsschaden nachweisbar entstanden ist, so ist DCT-Power berechtigt, diesen geltend zu machen.

§ 6 Aufrechnung, Zurückbehaltung

Ein Recht zur Aufrechnung steht dem Kunden nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt oder von DCT-Power anerkannt sind. Außerdem ist er zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts nur insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.

§ 7 Eigentumsvorbehalt

Der Liefergegenstand bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum von DCT-Power. Der Kunde darf bis auf Widerruf ihm gelieferte Ware in seinem Handelsgeschäft im ordnungsgemäßen Geschäftsgang gegen Barzahlung oder bei Ratenzahlung/Zahlungs-aufschub nur unter Vereinbarung eines (verlängerten) Eigentumsvorbehaltes für DCT-Power an seinen Abnehmer weiterverkaufen. Kommt der Kunde gegenüber DCT-Power in Zahlungsverzug, dann gelten die Forderungen des Kunden aus Verkauf von Vorbehaltsware an seine Abnehmer als an DCT-Power sicherheitshalber abgetreten. Auf Verlangen von DCT-Power hat der Kunde die Adressen der Abnehmer von Vorbehaltsware und die Höhe der Wiederverkaufspreise zum direkten Einzug mitzuteilen. Die Forderung aus dem Weiterverkauf von Vorbehaltsware erlischt nicht dadurch, dass der Kunde oder sein Abnehmer die Forderung zum Gegenstand eines Kontokorrents machen. Im Falle der Verarbeitung und/oder Verbindung der Vorbehaltsware mit nicht gehörenden Sachen erwirbt DCT-Power einen Miteigentumsanteil an der neuen Sache in Höhe des dem Kunden berechneten Lieferpreises einschließlich der MwSt. Kommt der Kunde gegenüber DCT-Power in Zahlungsverzug oder tritt eine erhebliche Verschlechterung in den Vermögensverhältnissen des Kunden ein, ist DCT-Power aufgrund seines Eigentumsvorbehalts ohne weiteres berechtigt, die Vorbehaltsware zurückzuholen und auf die Kosten des Kunden freihändig zu veräußern. Der Kunde oder, bei verlängertem Eigentumsvorbehalt, sein Abnehmer sind verpflichtet, die Vorbehaltsware unverzüglich herauszugeben. Der Kunde darf die Vorbehaltsware weder an Dritte verpfänden noch als Sicherheit geben. Im Falle des Zugriffs Dritter auf die unter DCT-Power -Eigentumsvorbehalt stehende Ware oder auf die nach § 7 Satz 3 abgetretenen Forderungen ist der Kunde verpflichtet, DCT-Power hiervon sofort zu unterrichten und DCT-Power bei der Freigabebemühung zu unterstützen, ggf. selbst Rechtsbehelfe zugunsten von DCT-Power einzulegen.

§ 8 StVZO

Der Kunde verpflichtet sich nach der Softwareoptimierung in jedem Fall sein Fahrzeug gemäß der StVZO anzumelden.